Anforderungen an den Mieter:
Wir bitten Sie alle unten stehenden Informationen gründlich zu lesen.
- Mindestalter für Mieter 23 Jahre
- Führerscheinbesitz mindestens 3 Jahre, Führerscheinklasse B
Übergabe Fahrzeug an Mieter
Das Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen wie z.B. kleine Lackschäden, kleine Dellen, Kratzer oder Parkrempler stellen keine Fahrzeugmängel dar, sofern die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die Parteien halten den Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe des Fahrzeugs gemeinsam im Übergabeprotokoll fest, welches Bestandteil des Mietvertrags ist.
Eignung des Fahrzeugs für den Mieter
Für die Eignung des Fahrzeugs für den vom Mieter vorgesehenen Zweck übernimmt der Vermieter keine Gewähr.
Rückgabe des Fahrzeugs an den Vermieter
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig gereinigt (innen und außen) an den Vermieter zurückzugeben. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung ganz oder teilweise nicht nach, hat er dem Vermieter die durch die Reinigung entstehenden angemessenen Kosten zu ersetzen. Der Vermieter kann einen entsprechenden Geldbetrag von der geleisteten Kaution einbehalten.
Verhalten bei Verkehrsunfall
Bei einem Verkehrsunfall, technischen Defekten, ist der Vermieter umgehend in Kenntniss zu setzen.
Bezahlung
Anzahlung von 25% des gesammten Mietpreises bei Buchung, Restzahlung mindesten 4 Wochen vor Reiseantritt
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